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meinMPP 7 Min. Lesezeit

50 € Sachbezug bei meinMPP: Was lässt sich damit anstellen?

Wie viel aktuelle Technik du für einen steuerfreien Sachbezug von 50 € im Monat bekommst – mit drei konkreten Warenkörben aus dem meinMPP-Shop.

  • Sachbezug
  • Mitarbeiter-PC-Programm
  • Technik-Benefit
MacBook, Smartphone und Kopfhörer auf einem hellen Schreibtisch – aktuelle Technik als Mitarbeiter-Benefit.

50 € Sachbezug mit meinMPP – geht das?

Ja. Und es ist sogar eine der wirkungsvollsten Arten, den 50-€-Sachbezug einzusetzen. Dahinter stehen zwei Regelungen, die perfekt zusammenpassen: die steuerfreie Geräteüberlassung im Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) und der 50-€-Sachbezug als monatlicher Zuschuss.

Der Sachbezug – korrekt die „Sachbezugsfreigrenze“ – erlaubt es Arbeitgebern, Mitarbeitenden pro Monat eine Sachleistung im Wert von bis zu 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Genau diesen Betrag kann der Arbeitgeber auf die monatliche Nutzungsrate eines Wunschgeräts bei meinMPP legen. Liegt die Rate bei höchstens 50 €, ist sie durch den Zuschuss vollständig gedeckt – die Mitarbeitenden bekommen aktuelle Technik dann ohne eigenen Beitrag.

Zwei Dinge sind dabei wichtig: Der Sachbezug ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – schon ein Cent über 50 € macht den kompletten Betrag steuerpflichtig. Und er muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, darf also nicht aus einer Gehaltsumwandlung stammen. Deshalb bleiben alle Beispiele in diesem Beitrag bewusst unter der 50-€-Marke.

So liest du die Rate im Shop

Der Shop unter shop.meinmpp.de ist öffentlich und zeigt zu jedem Produkt eine monatliche Nutzungsrate – inklusive Rundum-Schutz und bezogen auf 24 Monate Laufzeit. Diese Rate hängt von der persönlichen Steuersituation ab und lässt sich über den Rechner im Shop anpassen.

Für die folgenden Warenkörbe haben wir den Standard-Rechner genutzt – also die voreingestellte Standardberechnung: Steuerklasse I, 3.500 € Bruttogehalt pro Monat und keine Kinder. Jede Rate, die dabei bei höchstens 50 € liegt, kann der Arbeitgeber mit dem 50-€-Sachbezug voll bezuschussen.

Warenkorb 1: iPhone + AirPods für unter 50 €

Ein aktuelles iPhone und dazu kabellose Kopfhörer – und trotzdem unter der 50-€-Grenze. Möglich macht das die günstige Rate des iPhone 17e in Kombination mit den AirPods Pro:

Gerät Monatliche Nutzungsrate
Apple iPhone 17e (256 GB) 24,22 €
Apple AirPods Pro (3. Generation) 6,58 €
Gesamtrate 30,80 €

Ergebnis: 30,80 € im Monat – rund 19 € unter der 50-€-Marke. Wer möchte, hat also noch Luft für ein größeres Speichermodell oder ein höherwertiges iPhone, ohne die Freigrenze zu sprengen.

Warenkorb 2: Ein MacBook für unter 50 €

Auch ein vollwertiges Notebook lässt sich mit dem 50-€-Sachbezug abdecken. Ein 15-Zoll-MacBook Air der aktuellen Generation bleibt knapp unter der Grenze:

Gerät Monatliche Nutzungsrate
Apple MacBook Air M5, 15,3", 16 GB / 512 GB 47,87 €
Gesamtrate 47,87 €

Ergebnis: 47,87 € im Monat für ein großes MacBook Air mit 512 GB Speicher – vollständig durch den Sachbezug gedeckt. Der Warenkorb zeigt, dass selbst hochwertige Hardware für einen Zuschuss von 50 € pro Monat erreichbar ist.

Warenkorb 3: Samsung-Duo für unter 50 €

Wer lieber im Android-Kosmos unterwegs ist, kombiniert ein aktuelles Galaxy-Flaggschiff mit einem Tablet – und bleibt ebenfalls unter 50 €:

Gerät Monatliche Nutzungsrate
Samsung Galaxy S26 (6,3", 512 GB) 26,26 €
Samsung Galaxy Tab S10 Lite (Wi-Fi, 10,9") 14,05 €
Gesamtrate 40,31 €

Ergebnis: 40,31 € im Monat für Smartphone und Tablet zusammen. Ein komplettes Samsung-Set, das der 50-€-Sachbezug in voller Höhe trägt.

Die drei Warenkörbe im Überblick

Warenkorb Geräte Gesamtrate / Monat
iPhone + AirPods iPhone 17e (256 GB) + AirPods Pro (3. Gen.) 30,80 €
MacBook MacBook Air M5, 15,3" (16/512 GB) 47,87 €
Samsung-Duo Galaxy S26 (512 GB) + Galaxy Tab S10 Lite 40,31 €

Alle drei Beispiele bleiben unter 50 € pro Monat und lassen sich damit vollständig über den steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug finanzieren. Die konkreten Raten stammen aus dem Standard-Rechner und können je nach individueller Steuersituation leicht abweichen.

Warum der 50-€-Sachbezug bei meinMPP besonders viel bringt

Dass für 50 € im Monat so viel Technik drin ist, liegt am Modell hinter meinMPP:

  • Günstige Raten: Die Nutzungsrate wird vom Einkaufspreis statt vom UVP berechnet – Mitarbeitende sparen gegenüber dem Barkauf im Schnitt rund 30 %. Für 50 € Zuschuss gibt es dadurch mehr Gerät.
  • Kostenlos für das Unternehmen: meinMPP verursacht keine Einrichtungs- oder laufenden Kosten. Der volle Zuschuss fließt an die Mitarbeitenden – anders als bei Benefit-Plattformen, die pro Kopf eine Lizenzgebühr berechnen.
  • Rundum-Schutz inklusive: Ein Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung ist in der Rate bereits enthalten.
  • Ohne Bonitätsprüfung: Die Bestellung läuft ohne Schufa- oder Bonitätsprüfung – der Zugang zur Technik hängt nicht von der finanziellen Vorgeschichte ab.
  • Rechtssicher und bilanzneutral: Die private Nutzung der Geräte ist steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG), und die Geräte werden geleast statt gekauft.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, sofern die monatliche Nutzungsrate des gewählten Geräts bei höchstens 50 € liegt. Im Standard-Rechner (Steuerklasse I, 3.500 € Brutto, keine Kinder) bleiben zum Beispiel ein iPhone 17e mit AirPods Pro (30,80 €), ein 15-Zoll-MacBook Air (47,87 €) oder ein Samsung-Duo aus Galaxy S26 und Galaxy Tab (40,31 €) unter der Grenze.

Der Sachbezug ist eine Freigrenze: Schon ein Cent über 50 € macht den kompletten Betrag steuer- und beitragspflichtig. Liegt die Rate höher, kann der Arbeitgeber weiterhin bis zu 50 € bezuschussen – den Rest finanzieren Mitarbeitende dann über die Entgeltumwandlung, die selbst schon rund 30 % Ersparnis bringt.

Nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die Nutzung von meinMPP selbst läuft über die Entgeltumwandlung; der 50-€-Zuschuss kommt vom Arbeitgeber obendrauf.

Nein. Die Raten stammen aus der Standardberechnung und hängen von der persönlichen Steuersituation ab (Steuerklasse, Gehalt, Kinder, Bundesland). Über den Rechner im Shop lässt sich die individuelle Rate jederzeit anzeigen.

Ja. Weder der steuerfreie Sachbezug noch die Entgeltumwandlung im Mitarbeiter-PC-Programm wirken sich auf die Sozialversicherungsbeiträge aus; Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld bleiben erhalten.

Fazit

50 € Sachbezug reichen bei meinMPP für erstaunlich viel aktuelle Technik: vom iPhone mit AirPods über ein vollwertiges MacBook bis zum Samsung-Set aus Smartphone und Tablet. Solange die monatliche Rate im Shop bei höchstens 50 € bleibt, deckt der steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug sie vollständig ab – ohne Eigenanteil für die Mitarbeitenden und ohne Zusatzkosten für das Unternehmen. Ein starker Technik-Benefit, der aus einem ohnehin steuerfreien Zuschuss das Maximum herausholt.

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