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meinMPP 7 Min. Lesezeit

Steuerbegünstigte IT-Benefits unter 50 €: Wie Arbeitgeber mit Sachbezug und meinMPP doppelt sparen

Warum du für einen wirksamen Technik-Benefit keine teure Benefit-Plattform brauchst – und wie der 50-€-Sachbezug den Sparvorteil zusätzlich verstärkt.

  • Steuer & Gehalt
  • Mitarbeiter-Benefits
  • Sachbezug
Zwei Personen besprechen an einem Bildschirm einen Mitarbeiter-Benefit.

Was sind steuerbegünstigte IT-Benefits unter 50 €?

Steuerbegünstigte IT-Benefits sind Zusatzleistungen rund um Technik – etwa Laptops, Tablets oder Smartphones –, bei denen der Staat auf die sonst fällige Besteuerung verzichtet. Für Arbeitgeber sind sie attraktiv, weil sie mehr Netto beim Mitarbeitenden erzeugen, ohne das teure Bruttogehalt anheben zu müssen. Die „50 €” beziehen sich dabei auf die monatliche Sachbezugsfreigrenze: Bis zu diesem Betrag kann der Arbeitgeber pro Person und Monat eine Sachleistung gewähren, die vollständig steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.

Beim Thema Technik greifen zwei Regelungen ineinander, die sich hervorragend kombinieren lassen: die steuerfreie Geräteüberlassung im Mitarbeiter-PC-Programm und der 50-€-Sachbezug als Zuschuss. Beide erklären wir im Folgenden.

Der 50-€-Sachbezug einfach erklärt

Der Sachbezug (auch „Sachbezugsfreigrenze”) erlaubt es Arbeitgebern, Mitarbeitenden monatlich Sachleistungen im Wert von bis zu 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wichtig sind drei Punkte:

  • Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der komplette Betrag des Monats steuerpflichtig.
  • Zusätzlich zum Arbeitslohn: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – er darf also nicht selbst aus einer Gehaltsumwandlung stammen.
  • Sachleistung, keine Barauszahlung: Es muss sich um eine Sachleistung handeln, nicht um eine Barauszahlung.

Genau hier liegt der Hebel: Der Arbeitgeber kann diesen zusätzlichen 50-€-Sachbezug gezielt einsetzen, um einen Technik-Benefit wie das Mitarbeiter-PC-Programm zu bezuschussen.

Wie funktioniert das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP)?

Das Mitarbeiter-PC-Programm wird seit 2006 von der Bundesregierung gefördert (ursprünglich im Rahmen der Initiative D21). Mitarbeitende nutzen aktuelle Technik privat, die über den Arbeitgeber geleast wird. Der sonst fällige geldwerte Vorteil muss dabei nicht versteuert werden (§ 3 Nr. 45 EStG; R 3.45 LStR).

Finanziert wird die Nutzung über eine Entgeltumwandlung: Mitarbeitende wandeln für 24 Monate einen Teil ihres Bruttogehalts in den Sachbezug „Geräteüberlassung” um. Weil die Rate teils aus Steuern bezahlt wird, sparen sie im Schnitt rund 30 % gegenüber dem Barkauf inklusive Versicherung. Sozialversicherungsansprüche wie Rente oder Arbeitslosengeld bleiben davon unberührt.

Team von meinMPP arbeitet gemeinsam an digitaler Teilhabe.

So wirkt die Kombination

Zwei geförderte Vorteile, ein starker Benefit

Die steuerfreie Geräteüberlassung senkt den Preis bereits deutlich. Legt der Arbeitgeber den 50-€-Sachbezug obendrauf, sinkt der Eigenanteil der Mitarbeitenden noch weiter – ganz ohne teure Bruttoerhöhung.

Sachbezug + MPP kombinieren: So verstärkt sich der Effekt

Das Mitarbeiter-PC-Programm ist bereits ohne Zuschuss ein starker Benefit. Richtig wirkungsvoll wird es, wenn der Arbeitgeber die monatliche Rate mit dem 50-€-Sachbezug bezuschusst. Der Ablauf:

  • Der Mitarbeitende wählt sein Wunschgerät und finanziert die Nutzung über die Entgeltumwandlung (steuerfreie Geräteüberlassung nach § 3 Nr. 45 EStG).
  • Der Arbeitgeber legt zusätzlich einen monatlichen Sachbezug von bis zu 50 € obendrauf, um die Rate zu senken.
  • Ergebnis: Der Eigenanteil, den der Mitarbeitende umwandelt, sinkt deutlich – oben drauf zur ohnehin schon hohen Ersparnis aus dem MPP.

So entsteht ein hochwirksamer Technik-Benefit, ohne dass eine ganze Benefit-Plattform eingeführt werden muss. Der Arbeitgeber gibt gezielt einen Zuschuss, den er ohnehin steuer- und abgabenfrei gewähren darf – und nutzt dafür ein Programm, das ihn nichts kostet.

Warum eine komplette Benefit-Plattform teurer ist

Viele Benefit-Plattformen verwalten den 50-€-Sachbezug für Arbeitgeber – berechnen dafür aber eine Lizenzgebühr pro Mitarbeitendem und Monat. Diese Gebühr kommt zum Zuschuss hinzu. Wer also 50 € Sachbezug gewähren will, zahlt effektiv 50 € plus Lizenzkosten pro Kopf.

Bei meinMPP entfällt dieser Aufschlag: Die Software ist dauerhaft kostenlos. Der 50-€-Zuschuss fließt damit in voller Höhe an die Mitarbeitenden – und der Arbeitgeber trägt keine zusätzlichen Plattformkosten. Zugespitzt: Über die Lizenzgebühren pro Nutzer kostet derselbe Zuschuss den Arbeitgeber am Ende mehr, als wenn er meinMPP einsetzt.

meinMPP + 50-€-Sachbezug Benefit-Plattform + Sachbezug
Kosten der Software für den AG 0 € – dauerhaft kostenlos Lizenzgebühr pro Mitarbeiter/Monat
Kosten des 50-€-Zuschusses max. 50 € – steuer- & SV-frei 50 € + Lizenzgebühr obendrauf
Grundnutzen ohne Zuschuss bis zu 30 % Ersparnis für Mitarbeitende je nach Anbieter unterschiedlich
Verwaltungsaufwand HR Zero-Admin, weitgehend automatisiert meist eigene Plattform-Pflege
Effektive Zusatzkosten AG nur der gewählte Zuschuss Zuschuss + laufende Lizenzkosten

Vergleich: derselbe 50-€-Sachbezug, einmal über meinMPP, einmal über eine lizenzpflichtige Benefit-Plattform.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein Mitarbeitender wählt ein Notebook mit einer monatlichen Nutzungsrate von rund 50 €. Über die Entgeltumwandlung spart er bereits etwa 30 % gegenüber dem Barkauf. Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich einen 50-€-Sachbezug als Zuschuss, reduziert das den umzuwandelnden Eigenanteil spürbar – im Idealfall bis nahezu auf null.

  • Für den Mitarbeitenden: hochwertige Technik zu minimalem Eigenanteil.
  • Für den Arbeitgeber mit meinMPP: Kosten = nur der Zuschuss (bis 50 €), steuer- und abgabenfrei.
  • Für den Arbeitgeber mit lizenzpflichtiger Plattform: Kosten = Zuschuss + Lizenzgebühr pro Kopf.

Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick

  • Wirksamer Technik-Benefit ohne teure Plattform und ohne Lizenzgebühren pro Kopf.
  • Der 50-€-Sachbezug ist steuer- und sozialabgabenfrei – mehr Netto beim Mitarbeitenden ohne teure Bruttoerhöhung.
  • meinMPP ist kostenlos für das Unternehmen: keine Einrichtungs-, keine laufenden Kosten.
  • Zero-Admin: weitgehend automatisierte Prozesse für HR und Payroll.
  • Rechtssicherer Rahmen (§ 3 Nr. 45 EStG, § 8 Abs. 2 EStG), bilanzneutral, da geleast statt gekauft.

Häufige Fragen (FAQ)

Nein. Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die MPP-Nutzung selbst läuft über die Entgeltumwandlung; der 50-€-Zuschuss kommt vom Arbeitgeber obendrauf.

Ja, solange die monatliche Freigrenze von 50 € pro Person nicht überschritten wird. Es handelt sich um eine Freigrenze – schon ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Nichts. Es gibt keine Einrichtungs- oder laufenden Kosten und keinen Mindestumsatz. meinMPP finanziert sich über eine Provision der Leasingpartner pro bestelltem Gerät.

Nein. Du kannst den 50-€-Sachbezug gezielt als Zuschuss zum Mitarbeiter-PC-Programm einsetzen. Das spart die Lizenzgebühren pro Kopf, die viele Plattformen zusätzlich berechnen.

Ja. Die Entgeltumwandlung im MPP hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge; Ansprüche auf Rente und Arbeitslosengeld bleiben erhalten.

Wer bereits eine Benefit-Plattform nutzt, muss nicht wechseln: meinMPP lässt sich ohne Probleme in bestehende Benefit-Plattformen einbinden. Der Technik-Benefit ergänzt dein vorhandenes Angebot, statt es zu ersetzen – so kombinierst du die Reichweite deiner Plattform mit der maximalen Ersparnis und dem kostenlosen, verwaltungsarmen Modell von meinMPP.

Fazit

Ein steuerbegünstigter IT-Benefit unter 50 € muss nicht kompliziert oder teuer sein. Wer das Mitarbeiter-PC-Programm über meinMPP nutzt und mit dem 50-€-Sachbezug bezuschusst, kombiniert zwei staatlich geförderte Vorteile zu einem starken Angebot – ohne Plattformkosten, mit minimalem Aufwand und maximalem Netto-Effekt für die Mitarbeitenden.

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