Eine Gehaltserhöhung ist das naheliegendste Mittel, um Mitarbeitende zu halten. Sie ist aber auch das teuerste. Von 100 Euro brutto bleiben je nach Gehalt nur 51 bis 58 Euro übrig, während der Arbeitgeber rund 121 Euro aufwendet. Diese Rechnung zeigt, wo der Unterschied entsteht – und wann ein Mitarbeiter-PC-Programm die bessere Wahl ist.
Die Rechnung: Was von 100 Euro Gehaltserhöhung bleibt
Eine Gehaltserhöhung wird zweimal gekürzt: durch die Lohnsteuer und durch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber seinen eigenen Sozialversicherungsanteil obendrauf. Die folgende Modellrechnung nutzt die Werte für 2026.
| Monatsbrutto | Netto von 100 € Erhöhung | Kosten für den Arbeitgeber | Von 100 € AG-Aufwand kommen an |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 57,75 € | 121,15 € | 47,67 € |
| 3.500 € | 55,08 € | 121,15 € | 45,47 € |
| 5.000 € | 51,17 € | 121,15 € | 42,24 € |
| 7.000 € | 51,98 € | 110,60 € | 47,00 € |
Modellrechnung 2026, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer – Details unter „Modellannahmen“.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens bleibt die Quote erstaunlich stabil: Ob 2.500 oder 5.000 Euro Monatsbrutto – es kommt ungefähr die Hälfte an. Zweitens sinkt der Anteil mit steigendem Gehalt zunächst, weil der Steuersatz steigt, und dreht erst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wieder nach oben. Bei 7.000 Euro fallen auf den Zuschlag keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an, weshalb dort sowohl netto mehr ankommt als auch der Arbeitgeber weniger zahlt.
Umgekehrt betrachtet: Wer einem Mitarbeitenden 50 Euro netto mehr im Monat geben will, muss dafür rund 110 Euro aufwenden. Gut die Hälfte des Geldes erreicht nie das Konto, um das es eigentlich geht.
Warum Benefits anders wirken
Der Hebel bei Zusatzleistungen ist genau diese Lücke. Steuerfreie oder steuerbegünstigte Leistungen werden nicht oder nur teilweise vom Steuer- und Beitragsabzug erfasst. Drei Modelle sind in der Praxis relevant:
- Der Sachbezug bis 50 Euro monatlich (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) kommt zu 100 Prozent an, muss aber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und kostet den Arbeitgeber die vollen 50 Euro. Dieselben 50 Euro netto über eine Gehaltserhöhung kosten rund 110 Euro.
- Arbeitgeberfinanzierte Sachleistungen wie ein Jobticket oder Gesundheitsleistungen sind steuerlich begünstigt, belasten aber ebenfalls das Budget.
- Entgeltumwandlung, etwa beim Mitarbeiter-PC-Programm: Der Mitarbeitende finanziert die Leistung selbst aus dem Bruttogehalt. Der Arbeitgeber zahlt nichts – bei meinMPP weder Einrichtungsgebühr noch laufende Kosten.
Die Rechnung für das Mitarbeiter-PC-Programm
Beim Technik-Leasing über den Arbeitgeber wird die Rate vom Bruttogehalt abgezogen. Weil die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei ist, sinkt die Lohnsteuer. Was eine Brutto-Rate von 100 Euro netto tatsächlich kostet, zeigt die zweite Tabelle.
| Monatsbrutto | Brutto-Rate | Netto-Aufwand | Steuerersparnis |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 100,00 € | 79,75 € | 20,25 € |
| 3.500 € | 100,00 € | 77,17 € | 22,83 € |
| 5.000 € | 100,00 € | 73,17 € | 26,83 € |
| 7.000 € | 100,00 € | 63,00 € | 37,00 € |
Modellrechnung 2026, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.
Die Entlastung liegt also bei rund 20 bis 37 Prozent der Rate und steigt mit dem Einkommen. Das ist deutlich weniger als die häufig genannten „bis zu 40 Prozent“, die nur mit vollem Grenzsteuersatz und unterstellter Sozialversicherungsersparnis zustande kommen. Beides trifft hier nicht zu.
Der zweite Hebel: der Gerätepreis
Der Steuereffekt ist nur die halbe Rechnung. Die Rate basiert bei meinMPP auf dem tagesaktuellen Marktpreis, und der Rundum-Schutz ohne Selbstbeteiligung für Hauptgeräte ist enthalten. Verglichen mit dem Barkauf desselben Geräts plus separat abgeschlossener Geräteversicherung liegt die Gesamtersparnis bei rund 30 Prozent. Für Mitarbeitende bedeutet das: Sie bekommen aktuelle Technik zu einer Monatsrate, statt mehrere hundert Euro auf einmal aufzubringen.
Was die Gehaltserhöhung besser kann
Eine Zusatzleistung ersetzt keine Gehaltsentwicklung, und diesen Punkt sollte man in der Kommunikation nicht verwischen. Vier Argumente sprechen für die Erhöhung:
- Frei verwendbar. Geld lässt sich für Miete, Kita oder Sparen einsetzen, ein Notebook nicht.
- Dauerhaft und kumulativ. Die Erhöhung bleibt, wirkt auf künftige Gehaltssteigerungen und auf Sonderzahlungen.
- Sozialversicherungswirksam. Höheres Brutto heißt höhere Rentenansprüche, mehr Elterngeld, mehr Krankengeld und bessere Chancen bei der Kreditvergabe.
- Keine Bindung. Ein Leasingvertrag läuft 24 Monate, die Gehaltserhöhung hat kein Enddatum.
Beim Mitarbeiter-PC-Programm ist immerhin der dritte Punkt entschärft: Da die Entgeltumwandlung beitragsrechtlich unwirksam ist, bleiben die Sozialversicherungsbeiträge und damit alle daran hängenden Ansprüche unverändert. Wer an einem solchen Programm teilnimmt, verliert also keine Rentenpunkte – anders als bei der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung.
Zwei Grenzen gelten unabhängig davon: Der verbleibende Barlohn darf den Mindestlohn nicht unterschreiten (13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026, 14,60 Euro ab 2027), und tarifgebundene Entgeltbestandteile lassen sich in der Regel nicht umwandeln.
Wann sich was lohnt
| Situation | Sinnvoller Weg |
|---|---|
| Mitarbeitende brauchen mehr verfügbares Einkommen | Gehaltserhöhung – auch wenn sie teuer ist |
| Budget ist knapp, Wirkung soll trotzdem sichtbar sein | Mitarbeiter-PC-Programm: keine Kosten für den Arbeitgeber |
| Kleiner, regelmäßiger Zuschuss gewünscht | Sachbezug bis 50 € monatlich |
| Mitarbeitende wollen konkret neue Technik | Mitarbeiter-PC-Programm, ergänzend zur Gehaltsrunde |
| Gehalt liegt nahe am Mindestlohn | Gehaltserhöhung; Umwandlung ist nur begrenzt möglich |
In der Praxis ist die Frage selten ein Entweder-oder. Die Gehaltsrunde regelt das Grundgehalt, der Benefit kommt obendrauf und kostet nichts. Wer beides kombiniert, kann mit demselben Budget mehr Wirkung erzielen.
Modellannahmen
Alle Zahlen beziehen sich auf 2026: Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 Euro), Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag, Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 Euro monatlich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Berücksichtigt sind Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale; der Solidaritätszuschlag fällt in diesen Gehaltsbereichen nicht an. Mit Kirchensteuer und mit Kindern verschieben sich die Werte leicht. Maßgeblich ist immer die individuelle Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei 3.500 Euro Monatsbrutto rund 55 Euro, bei 5.000 Euro rund 51 Euro und bei 2.500 Euro rund 58 Euro (Modellrechnung 2026, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer). Der Arbeitgeber wendet dafür jeweils rund 121 Euro auf.
Rund 121 Euro, weil der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von etwa 21 Prozent hinzukommt. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt dieser Aufschlag.
Die Lohnsteuerersparnis liegt bei rund 20 bis 37 Prozent der Rate, abhängig vom Einkommen. Eine Brutto-Rate von 100 Euro kostet bei 3.500 Euro Monatsbrutto netto rund 77 Euro. Dazu kommt der Einkaufsvorteil gegenüber dem Barkauf.
Nein. Nach dem Besprechungsergebnis der Sozialversicherungs-Spitzenorganisationen vom 4. Mai 2023 ist die Entgeltumwandlung beim Mitarbeiter-PC-Programm beitragsrechtlich unwirksam. Renten- und Arbeitslosengeldansprüche bleiben dadurch vollständig erhalten. Beitragsfrei ist nur ein MPP-Budget, das der Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Gehalt bereitstellt.
Bei meinMPP nichts: keine Einrichtungsgebühr, keine laufenden Kosten, keine Mindestabnahme. Der Arbeitgeber ist allerdings Leasingnehmer und trägt die damit verbundene Verantwortung.
Nicht grundsätzlich. Eine Gehaltserhöhung ist frei verwendbar, dauerhaft und erhöht die Sozialversicherungsansprüche. Ein Benefit wirkt gezielter und kostet den Arbeitgeber weniger oder nichts. Sinnvoll ist meist die Kombination.
Fazit
Die Gehaltserhöhung ist der direkteste Weg, aber auch der teuerste: Von 100 Euro Arbeitgeberaufwand kommen rund 45 Euro beim Mitarbeitenden an. Ein Mitarbeiter-PC-Programm dreht die Rechnung um, weil es den Arbeitgeber nichts kostet und die Mitarbeitenden gleich zweifach entlastet – über die Lohnsteuer und über den Gerätepreis.
Ersetzen kann es die Gehaltsentwicklung nicht, und das sollte man auch nicht behaupten. Als Ergänzung ist es aber eines der wenigen Instrumente, bei denen beide Seiten rechnerisch gewinnen.
Wer die eigenen Zahlen sehen will: Unter shop.meinmpp.de zeigt der Rechner für jedes Gerät die Brutto-Rate und den Nettoeffekt, ohne Registrierung.